Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Allgemeines
    • Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Spenge anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge andere Anmeldefristen.
    • Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden. Mehr Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen - Steuerbefreiung / Steuerermäßigung"

    Große Hunde
    • Bitte beachten Sie, dass große Hunde zusätzlich nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt zu melden sind. Dazu gehören Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen; siehe auch Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
    • Bei der Anmeldung eines großen Hundes wird zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro fällig.

    Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. (siehe Rubrik "Verwandte Dienstleistungen")

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_089d2e9a7ccb512cf932b27d1491c3fb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
    • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
    • Hundesteuersatzung der Stadt Spenge 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de