Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Kirchlengern

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, muss der Hundehalter Hundesteuer bezahlen. Diese variiert nach Anzahl und Art des Hundes.
    Für mehr Informationen zum Thema Hundesteuer, schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlengern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiung und Ermäßigung. Dazu gehören beispielsweise:

    Steuerbefreiung
    • Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Perosnen dienen.
    • Für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde Kirchlengern aufhalten.
    Steuerermäßigung
    • Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) [SGB II] oder Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) [SGB XII] beziehen, ermäßigt sich die Steuer um 50 % für einen Hund.
    • Für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die zum nächsten bewohnten Gebäude mindestens 200 Meter entfernt liegen, beträgt die Ermäßigung 50 %.
    • Für Hunde zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens mit mind. 400 Meter Entfernung zum nächsten Ortsteil, beträgt die Ermäßigung 75 %.
    • Für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken gehalten werden, beträgt die Ermäßigung 50%.

    Einzelheiten zu weiteren Befreiungsmöglichkeiten sind der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlengern zu entnehmen.

    Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeinde Kirchlengern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c3c00dd5459f86bd4ec208c911628b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchlengern

    Formulare

    Hinweise für Kirchlengern

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kirchlengern

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchlengern

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kirchlengern

    Fristen

    Hinweise für Kirchlengern

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kirchlengern

    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlengern

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kirchlengern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de