Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.
Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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