Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.

    Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.

    Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a26a6c182c311cd67585d50b7b960173

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 2 - Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen (FB 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn

    1. ein Hund gehalten wird 50,00 €
    2. zwei Hunde gehalten werden je Hund 70,00 €
    3. drei Hunde gehalten werden je Hund 90,00 €

    Tierheimhunde sind für ein Jahr steuerbefreit. Eine Anmeldung des/der Hunde/s muss trotzdem erfolgen.

    Weitere Steuerermäßigungs- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen:

    https://www.schlossholtestukenbrock.de/rathaus-stadt/stadtverwaltung/staedtisches-ortrecht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de