Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Nordkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Alle Hunde, die in der Gemeinde Nordkirchen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.

    Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Gemeinde Nordkirchen eingeht.

    Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt. Sowohl bei Zuzug wie auch bei Wegzug muss eine An- bzw. Abmeldung des Hundes/der Hunde zur Hundesteuer erfolgen.

    Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

    Am einfachsten ist die Anmeldung bzw. Abmeldung von der Hundesteuer online, zu finden unter Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...) 

    Rechtsgrundlagen 



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d13b543d9976beabdc3b4d83cf40651f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 12 - Kommunale Einnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 26

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 12 - Kommunale Einnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordkirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordkirchen

    Kosten

    Hinweise für Nordkirchen

    Name Typ Kosten pro Jahr bei einem Hund Steuer 70,00 EUR pro Jahr und Tier bei zwei Hunden Steuer 84,00 EUR pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden Steuer 96,00 EUR pro Jahr bei einem gefährlichen Hund Steuer 500,00 EUR pro Jahr und Tier ab zwei gehaltenen gefährlichen Hunden Steuer 550,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordkirchen

    Gefährliche Hunde im Sinne der neuen Hundesteuersatzung sind insbesondere:

    1. Pitbull Terrier
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier
    5. Alano
    6. American Bulldog
    7. Bullmastiff
    8. Mastiff
    9. Mastino Espanol
    10. Mastino Napoletano
    11. Fila Brasileiro
    12. Dogo Argentino
    13. Rottweiler
    14. Tosa Inu

    sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Nordkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de