Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.

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    ID: L100002_d5221f916225d4657617a27d53eec7b6

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

    a) nur ein Hund gehalten wird, 108 Euro

    b) zwei Hunde gehalten werden, 120 Euro je Hund

    c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, 132 Euro je Hund

    d) ein gefährlicher Hund gehalten wird, 720 Euro

    e) zwei und mehr gefährliche Hunde gehalten werden, 750 Euro je Hund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de