Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Hundesteuersatzung der Stadt Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Marion Becker (Buchstaben A - H)
Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften)
Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z)
Bei der Anmeldung des Hundes sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Kaufquittung etc.) vorzulegen.
Geben Sie bitte bei der Abmeldung Ihres Hundes die Hundesteuermarke zurück.
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin