Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt.

    Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen.

    Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c5e394bc67d84f9e131934d4efd74a24

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2.1 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen.

    Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de