Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Geilenkirchen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-
a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.
Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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