Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse  seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-

    a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €

    b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund

    c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.

    Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
    werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de