Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Die Steuerpflicht beginnt zum Ersten des Monats der Aufnahme und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben, abhandenkommt oder eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus Erkelenz endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Bei Veräußerung oder Abgabe an einen neuen Hundehalter, ist die Adresse des neuen Halters bei Abmeldung mitzuteilen. Bitte geben Sie bei Abmeldung die Steuermarke zurück.
Für die An- und Abmeldung des Hundes stehen Ihnen unsere Online-Dienstleistungen zur Verfügung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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