Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Die von jeder Gemeinde selbst geregelte Hundesteuer verfolgt das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben. Eine Anmeldung ist verpflichtend (siehe auch Fristen). 

    Ihren Hund können Sie bequem über unseren Onlinedienst anmelden.

    Alternativ bieten wir auch die Anmeldung persönlich (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an.

    Anmeldungen sollen neben den persönlichen Daten, Angaben zur Herkunft des Hundes (Name und Anschrift des/der Vorbesitzers*in), zum Datum der Übernahme des Hundes in den Haushalt / des Zuzuges und zur Rasse des Hundes enthalten. Die Daten zur Hundeübernahme können auch mit einer Kopie des Kaufvertrages übermittelt werden.

    Seitens der Stadt Düren werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.

    Nach Beendigung der Hundehaltung oder im Falle eines Wegzuges ist er abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_daa140f32cc89ab9e0e4a8f8fd8b79b4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr

    • für einen Hund,                                                 84 Euro
    • für zwei und mehr Hunde, je Hund               96 Euro
    • für einen gefährlichen Hund, je Hund        400 Euro

     

    Diese Beträge werden in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Die Hundesteuer wird jährlich durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der regelmäßig am Jahresanfang bekanntgegeben wird.

    Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine  Einzugsermächtigung erteilen.   

    Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen (z.B. für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen - Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H) und Steuerermäßigungen (z.B. für Personen, deren Grad der Behinderung laut Schwerbehindertenausweis mindestens 80 beträgt oder für Personen im Leistungsbezug nach dem SGB) vor. In diesen Fällen beträgt die ermäßigte Hundesteuer 18 Euro.

    Weitere Befreiungs-/Ermäßigungstatbestände sowie die Höhe der dann bei Ermäßigung zu zahlenden Steuer werden in den §§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung genauer erläutert.

    Nutzen Sie für einen Ermäßigungsantrag das Formular Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer (siehe Downloads). Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. Leistungsbescheides).

    Für gefährliche Hunde gemäß § 2 Absatz 3 der Hundesteuersatzung wird weder eine Steuerbefreiung noch eine Steuerermäßigung gewährt.

    Rechtsgrundlagen

    Kommunalabgabengesetz

    Abgabenordnung

    Hundesteuersatzung der Stadt Düren  
    Terminvergabe
    Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de