Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Anmeldung eines Hundes

    Wer im Stadtgebiet im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat, muss diesen anmelden und Hundesteuer bezahlen. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder -wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist- innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
    Die Anmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden.

    Die Haltung " großer Hunde" muss zudem beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler angezeigt werden. Zur Haltung von " Hunden bestimmter Rassen" und " gefährlichen Hunden" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW.

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die

    • ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "Bl", "aG", "Gl" oder "H") dienen,
    • als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden,
    • aus dem Tierheim Aachen stammen, aber nur für 24 Monate.

    Steuerermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die

    • zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind,
    • von sog. Jagdausübungsberechtigten verwendet werden, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde
    • als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund verwendet werden, durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses sowie ein geeigneter Nachweis der Verwendung des Hundes

    Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes wird auf Antrag gewährt für Hunde, die zur Bewachung eines landschaftlichen Anwesens, welches von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt, dienen.

    Außerdem wird die Steuer auf die Hälfte des Steuersatzes reduziert für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen, jedoch nur für einen Hund. Die Ermäßigung wird für den Zeitraum des Bewilligungsbescheides gewährt. Der Antrag auf Ermäßigung muss 14 Tage vor dem 1. eines Monats zusammen mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid eingereicht werden.

    SEPA-Lastschriftmandat
    Sie können der Stadt Baesweiler die Ermächtigung erteilen, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit der Hundesteuer zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (ehemals Einzugsermächtigung) muss schriftlich erfolgen, da dieses vom Kontoinhaber unterschrieben werden muss.
    Bitte nutzen Sie die Dienstleistung "SEPA-Lastschrift", um ein entsprechendes Mandat im Online-Verfahren zu erstellen, auszudrucken und unterschrieben an die Stadtkasse zu schicken.

    Abmeldung eines Hundes

    Die Abmeldung eines Hundes ist innerhalb von 2 Wochen erforderlich

    • bei einem Halterwechsel,
    • beim Wegzug des Halters aus dem Stadtgebiet oder
    • durch den Tod des Hundes.

    Die Abmeldung kann persönlich bei der Steuerabteilung erfolgen oder direkt über die Onlinedienstleistung erstellt und eingereicht werden.

    Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist bei der Stadt erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats, in welchem die Abmeldung bei der Stadt eingeht, steuerpflichtig.
    Die Hundesteuermarke ist an die Steuerabteilung zurückzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bcc04b57a988065b8d3dfcc1ade160e8

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanz-, Steuer- und Gebührenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn
    - von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam nur ein Hund gehalten wird: 84,00 €,
    - zwei Hunde gehalten werden: 108,00 € je Hund,
    - drei oder mehr Hunde gehalten werden: 120,00 € je Hund,
    - gefährliche Hunde (gemäß §§ 3 Abs. 2, 10 Abs. 1 LHundG NRW) gehalten werden: 672,00 € je Hund.

    Rechtsgrundlage zur Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Baesweiler.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de