Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Alsdorf
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Hinweise für Alsdorf
Nach dem Landeshundegesetz (LHundG) sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, dem Ordnungsamt, Zimmer 56 (Telefon 50-238 oder -229), zu melden.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Gefährliche Hunde sind gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf:
Hunde,
a) die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,
b) die sich als bissig erwiesen haben,
c) die wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen anspringen,
d) die wiederholt bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind:
- Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. American Bulldog
6. Bullmastiff
7. Mastiff
8. Mastino Espanol
9. Mastino Napoletano
10. Fila Brasileiro
11. Dogo Argentino
12. Rottweiler
13. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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