Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Der Rat der Stadt Moers hat am 31.05.2017 die Hundesteuersatzung beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt vom 08.06.2017 veröffentlicht.

    Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter unter der Rufnummer 0 28 41 / 201-676 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

    Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung angemeldet werden. Die Hundesteuer ist allerdings vom Gesetzgeber nicht als Reinigungssteuer gedacht. Das Argument "Ich zahle schließlich für meinen Hund, deshalb darf er auch Dreck machen" gilt also nicht.

    Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung. Weitere Informationen dazu sind in der Hundesteuersatzung der Stadt Moers zu finden.

    Bei der Abmeldung muss die Hundesteuermarke zurückgegeben werden.

    Informationen zur Hundehaltung in Moers

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a20960d957730339ee20c3e8a5fb2d5c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hunde- / Vergnügungs- / Wettbürosteuer

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Moers

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Moers

    Fristen

    Hinweise für Moers

    Innerhalb von 2 Wochen nach der Anschaffung muss ein Hund angemeldet werden.

    Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Moers

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Jährlich für einen Hund: 120,00€
    • Jährlich für 2 Hunde - je Hund: 136,50€
    • Jährlich ab 3 Hunden - je Hund: 153,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Für bestimmte Hunde und Nutzerkreise gibt es eine Steuerermäßigung oder sogar eine Befreiung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de