Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund zur Steuer anmelden. Änderungen bei der Hundehaltung oder die Abschaffung von bisher gehaltenen Tieren sind ebenfalls meldepflichtig. Die Meldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der An- beziehungsweise Abschaffung des Hundes vorzunehmen. Die Frist von zwei Wochen gilt ebenfalls, wenn Sie einen Hund bei Ihrem Zuzug aus einer anderen Stadt mitbringen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Hundesteuer beträgt für den Fall, dass
- nur ein Hund gehalten wird: 119 Euro
- zwei Hunde gehalten werden: je Hund 146 Euro
- drei oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 174 Euro
- gefährliche Hunde gehalten werden: je Hund 780 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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