Hundesteuer
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.
Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:
- wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
- wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
- wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.
Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Anmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.
Abmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.
Entsprechende Online-Formulare stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Links
- Hundehaltung - Informationen zum Landeshundegesetz
- Informationen für Hundehalter
- Datenschutzrechtliche Hinweise
Download
- Datenschutzrechtliche Bewertung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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