Bürgerentscheid
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Rat, Ausschüsse, Gemeindeorgane
Der Bereich »Ratsbüro« befasst sich mit allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Rat der Gemeinde Eitorf, seinen Fachausschüssen, den Fraktionen oder den Gemeindeorganen stehen. Hierzu gehört die Besetzung der Gremien, die Koordination des Sitzungsdienstes, Auslagenersatz für die Fraktionen, Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder oder Verdienstausfall etc.. Hinzu kommen Angelegenheiten der Gemeindeverfassung.
Anregungen und Beschwerden
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde , die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Gemeinde Eitorf zu wenden.
Einwohnerfragestunde
Die Sitzungen des Rates der Gemeinde Eitorf sowie seiner Fachausschüsse sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind außer im Falle der Einwohnerfragestunde nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates bzw. der Ausschüsse zu beteiligen.
Bürgerbegehrten und Bürgerbescheid
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen des Ratsbüros.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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