Bürgerentscheid

    Bürgerentscheid

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Rat, Ausschüsse, Gemeindeorgane
    Der Bereich »Ratsbüro« befasst sich mit allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Rat der Gemeinde Eitorf, seinen Fachausschüssen, den Fraktionen oder den Gemeindeorganen stehen. Hierzu gehört die Besetzung der Gremien, die Koordination des Sitzungsdienstes, Auslagenersatz für die Fraktionen, Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder oder Verdienstausfall etc.. Hinzu kommen Angelegenheiten der Gemeindeverfassung.

    Anregungen und Beschwerden
    Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde , die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Gemeinde Eitorf zu wenden. 

    Einwohnerfragestunde
    Die Sitzungen des Rates der Gemeinde Eitorf sowie seiner Fachausschüsse sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind außer im Falle der Einwohnerfragestunde nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates bzw. der Ausschüsse zu beteiligen.

    Bürgerbegehrten und Bürgerbescheid
    Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). 

     

    Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen des Ratsbüros.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2bd32648169e3d3fe094d49c91d5c8cc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung für Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de