Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können nachts in einer Einrichtung versorgt werden.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Träger der teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Träger der Sozialhilfe einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss (Investitionskosten) zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die tatsächlich belegten Plätze tageweise gewährt. Aufnahme- und Entlassungstag gelten als je ein gesonderter Tag. Bei ganztägiger Abwesenheit, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, besteht kein Anspruch. Den Nutzern dürfen die Investitionskosten nicht in Rechnung gestellt werden.
Hier können Sie online den Antrag auf Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionskosten (Tages- und Nachtpflege) stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
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erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Formulare
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Voraussetzungen
- Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann
oder
- wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.10.2020
Stichwörter
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