Unterschriften
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen.
Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.
WICHTIG
Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein.
Bitte überlassen Sie uns die Anfertigung der Kopien. Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass dieser Zeitaufwand zu höheren Gebühren führt.
Wir dürfen Dokumente nur amtlich beglaubigen:
Zum Beispiel
- Zeugnisse, Diplome
- Ausweisdokumente
- Schwerbehindertenausweise
- Unterschriften (siehe Einschränkungen im Bereich öffentliche Beglaubigungen)
Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen:
Dazu gehören insbesondere
- Unterschriften für Vorsorge-/ Betreuungsvollmachten/ Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle im Jugendamt der Stadt Paderborn)
- Unterschriften für Rentenanträge (zuständig ist die Rentenstelle im Sozialamt der Stadt Paderborn)
- Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare)
- Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)
Nicht beglaubigen dürfen wir zudem:
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
- Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.)
- Einbürgerungsurkunden
- Gerichtsentscheidungen, Gerichtsbeschlüsse
Vorlage von Dokumenten im Ausland:
Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold (siehe unter dem Punkt "Weiterführende Informationen").
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Schloß Neuhaus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Elsen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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