Unterschriften

    Unterschriften

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beglaubigung von Urkunden

    Das sind öffentliche Beglaubigungen und notarielle Beurkundungen.

    Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

    Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin darf Abschriften nicht beglaubigen, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.

    Beglaubigung von Unterschriften

    Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde oder einer Behörde gleichgestellten Stelle vorgelegt werden soll.

    Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.

    Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beglaubigung von Urkunden:

    Die originalen Urkunden müssen vorgelegt werden.

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die zu beglaubigenden Schriftstücke müssen dem Bürgerbüro im Original vorgelegt werden.

    Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart eines Sachbearbeiter*in des Bürgerbüros getätigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, kommen Sie mit Ihren Unterlagen in das Bürgerbüro. Nach Vorlage der Original - Dokumente bekommen Sie die Beglaubigung ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sofort

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de