Unterschriften

    Unterschriften

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung unter ein Schriftstück zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschift ist in Gegenwart der oder des beglaubigenden Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen. 

    Bearbeitungszeitraum:

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3c8dbcbc2f5efaacbc3b35d2ba7d7863

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 7

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-90141

    Fax: 0211 89-29035

    E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Mobilitätseingeschränkte Personen, die an einer persönlichen Vorsprache gehindert sind, können sich zur Terminvereinbarung an den Außer-Haus-Service wenden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    • Standorte, Öffnungszeiten & Kontaktdaten der Bürgerbüros

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Beglaubigung einer Unterschrift ist zulässsig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)

    Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetztes.

    Unterschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn:

    • sie nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, beispielhaft die Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten
    • die Unterschrift ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet werden soll

    Der Beglaubigungsstempel ist unmittelbar neben oder unter der Unterschrift anzubringen. Es ist zu beachten, dass an den bezeichneten Stellen des vorzulegenden Schriftstückes der dafür benötigte Platz vorhanden ist.

     

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Mobilitätseingeschränkte Personen, die an einer persönlichen Vorsprache gehindert sind, können sich zur Terminvereinbarung an den Außer-Haus-Service wenden.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de