Hundehaltung Befreiung

    Hundehaltung Befreiung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen.

    Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung".

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • formloser Antrag (bei schriftlicher Antragstellung)
    • Nachweis einer Verhaltensprüfung durch eine für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 5 LHundG NRW Abs. 3 Satz 1

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de