Hundehaltung Befreiung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen.
Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
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erforderliche Unterlagen
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Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung".
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- formloser Antrag (bei schriftlicher Antragstellung)
- Nachweis einer Verhaltensprüfung durch eine für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 5 LHundG NRW Abs. 3 Satz 1
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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