Hundehaltung Befreiung

    Hundehaltung Befreiung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Große Hunde:

    Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.

    • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
    • Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).

    Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.

    Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§§ 3, 10 Abs. 1 LHundG NRW)

    Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim Steueramt versteuert werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz genehmigungspflichtig bzw. bedarf es einer Erlaubnis:

    • § 3 LHundG NRW
      Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
       
    • § 10 LHundG NRW
      Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. 

    Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z. B.

    • Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung
    • Solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine
    • Vor Erteilung der Erlaubnis prüft das Ordnungsamt, ob der Hund ausbruchsicher untergebracht wird.

    Das Halten eines nicht versteuerten oder nicht angezeigten (großen) Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Bitte beachten Sie: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt anzumelden.
    Bitte nutzen Sie hierfür die Onlinedienstleistung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_085846f9ce0a45edee6cd1b123c03d9b

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    • Vorgehen Anmeldung (große Hunde etc.)

    Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes gem. § 11 LHundG oder der Antrag gem. § 4 LHundG NRW kann beim Ordnungsamt mittels Vordruck schriftlich, per E-Mail,  persönlich oder über die Onlinedienstleistung eingereicht werden. Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung.

    • Vorgehen Anmeldung (Steueramt)

    Hunde können beim Steueramt vor Ort oder online angemeldet werden.
    Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

    • Vorgehen Abmeldung

    Eine Abmeldung kann online oder gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erfolgen. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben oder einzusenden. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

    • Vorgehen Antrag Hundesteuer-Ersatzmarke

    Grundsätzlich erfolgt die Zusendung einer Hundesteuermarke mit dem ersten Festsetzungsbescheid zur Hundesteuer. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Stadtgebiet gehalten wird.

    Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,20 € im Rathaus beantragt werden.         

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de