Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

    Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn sie eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können, die Beeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
    Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Menschen sind im Sinne des SGB IX, Teil 3, schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des Paragraph 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

    Schwerbehindertenausweis

    Zum Nachweis der Schwerbehinderung stellt das Amt für Soziales und Wohnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den jeweiligen Anspruch auf Nachteilsausgleiche kennzeichnen.

    Der Schwerbehindertenausweis enthält keine Angaben zu den einzelnen Gesundheitsstörungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aab80bd6081c4a29955b8efe2102dbca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50583

    Fax: +49 201 88-50510

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an folgende Anschrift:

    Schwerbehindertenangelegenheiten
    für die Städte Mülheim, Essen Oberhausen
    Klinkestr. 29-31
    45136 Essen

    Eine persönliche Abgabe ist aufgrund des eingeschränkten Serviceangebots aktuell nicht möglich.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    SGB IX

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de