Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich

    Kommunale Kulturförderung

    Kreise und Kommunen unterstützen das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und weiteren Initiativen im Kulturbereich durch Zuschüsse und Beratung.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

    Die Stadt Aachen fördert kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen, die außerhalb der städtischen Institutionen einen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Aachen leisten. Neben dieser finanziellen Förderung unterstützt die Stadt Aachen Kulturinitiativen und Künstler im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Beratung und andere Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Projekte.

    Hierzu können online Anträge gestellt werden. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite. Der Link führt Sie zunächst auf die Anmeldung für das Servicekonto Bund ID, welche Voraussetzung für die online-Antragstellung ist. Der später zu erstellende Verwendungsnachweis kann ebenfalls online eingereicht werden. Auch diesen Link finden Sie auf dieser Seite.

    Alternativ können Sie auch den Antrag bzw. später den Verwendungsnachweis postalisch einreichen. Es wird auf die u.a. Downloads verwiesen.


    Unter "Downloads" finden Sie

    - die Förderrichtlinien
    - den Antrag auf Förderung
    - das Formular für den Verwendungsnachweis

    Diese Anträge und Formulare, zu denen auch eine Beratung durch den Kulturbetrieb möglich ist, können Sie mit dem Acrobat Reader am Bildschirm ausfüllen (allerdings nicht speichern).
    Bitte drucken Sie dann das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben es und lassen es dem Kulturservice per Post oder per e-Mail an die Adresse kulturservice@mail.aachen.de zukommen.

    Bitte beachten Sie:

    In den Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen vom 06.09.2024 ist als Frist für das Einreichen eines Antrages jeweils der 30. September des Jahres, in welchem Mittel für das darauffolgende Jahr beantragt werden, genannt.

    Abweichend von diesem Termin gilt für eine Förderung im Jahr 2025 unverändert der 15. November 2024.

    Ansonsten gelten die in den Förderrichtlinien genannten Fristen.

     

    Jugendkulturfonds

    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Mittel aus dem Jugendkulturfonds zu beantragen.

    Weitere Infos siehe hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b78aa494c5aa300a42732fead7ebdcf0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kaufmännische Abteilung, Stellvertretende Betriebsleitung, Kaufmännische Geschäftsführung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-4909

    Fax: 0241 432-4929

    E-Mail: kulturservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, beim Kreis oder weiteren Stellen nach den Fördermöglichkeiten im Kulturbereich. Meistens finden Sie Antragsformulare auf den jeweiligen Webseiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de