Außer Kraft - Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

    Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind. Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Aufenthaltskarte, wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.

    Die Aufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

    Voraussetzungen

    1. Sie sind im Kreis Gütersloh (mit Ausnahme der Stadt Gütersloh) mit Hauptwohnsitz angemeldet
    2. besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
    3. sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Staatsangehörigen verheiratet, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sind in aufsteigender oder in absteigender Linie mit diesem verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
    4. haben gegenüber der Ausländerbehörde die erforderlichen Angaben gemacht. Die Angaben werden i.d.R. im Rahmen Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen.

     

    EU- oder EWR-Staaten:

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

    Antragstellung:

    Familienangehörige von Unionsbürgern sollten die erforderlichen Angaben bereits bei der melderechtlichen Anmeldung im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Wohnortes machen.

    Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. 8 Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

    Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.2: Aufenthalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2237

    Fax: 05241 85-2230

    E-Mail: abh@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Gültiger Pass
    2. Bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
    3. Eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
    4. Aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
    5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

     

    Rechtsgrundlagen

    Freizügigkeitsgesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de