Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis gem. § 34 a GewO
Sie möchten gewerbesmäßig (selbständig, als Unternehmer) das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? Zum Beispiel Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Wertransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
- Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen im Meldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes
- bei einer GmbH der Handelsregisterauszug
- Nachweis der Sachkunde (IHK Dortmund)
- Versicherungsnachweis für das Gewerbe (Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Vermögensverhältnisse
- Nachweis über Zahlung des Gebührenvorschusses in Höhe von 5.000 €
die Liste ist nicht abschließend, je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 34a Abs. 1a Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO); §§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 5.000 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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