Öffentlicher Auftrag
Öffentlicher Auftrag
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Stadt Radevormwald kann nicht wie ein Wirtschaftsunternehmen frei entscheiden, welche Firma oder welcher Anbieter einen Auftrag bekommen soll. Sie ist vielmehr an eine Reihe von Vorschriften gebunden. Eine Auftragsvergabe kommt in der Stadt immer dann vor, wenn eine Leistung eingekauft werden soll (z.B. der Bau eines Kanals oder einer Straße, die Dachsanierung von öffentlichen Gebäuden, der Neubau von Schulen und Kindergärten aber auch beim Kauf von Reinigungsmitteln und Büromaterial). Die Vergabe von Leistungen bei der Stadt Radevormwald richten sich neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen insbesondere im Baubereich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), im sonstigen Liefer- und Leistungsbereich nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und im Bereich der freiberuflichen Leistung nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOV), soweit nicht im Einzelfall weitere spezielle Normen des europäischen Vergaberechtes zu beachten sind, die in besonderen Teilen der vorgenannten Verdingungsordnungen (VOB und VOL) aufgeführt sind. Grundsätzlich kann eine Vergabe in drei verschiedenen Verfahren erfolgen. In Form der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen, der beschränkten Ausschreibung oder der sogenannten freihändigen Vergabe von Leistungen. Diesen Verfahren kann z.T. ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden. Dabei sind an die Zulässigkeit der einzelnen Vergabeverfahren jeweils spezielle rechtliche Bedingungen geknüpft. Weiter hat die Stadt Radevormwald ein Vergabeordnung erlassen, in der Regelungen getroffen wurden, wann welche Verfahrensart anzuwenden ist. Allen drei Verfahren ist gemeinsam, dass Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sei es allgemein durch Presseveröffentlichungen oder aber gezielt durch Anschreiben. Der Auftrag wird letztlich an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Das ist nicht unbedingt der billigste, sondern derjenige, der das beste Preis-/Leistungsverhältnis vorweisen kann. Auskünfte zu Auftragsvergaben erteilt ihnen die Zentrale Vergabestelle.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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