Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
- Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
- "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss
Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
- der Antragsteller ist eine natürliche Person
- Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
- bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
- bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
- Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
- mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
- Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
- Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
- eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.
Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
HINWEIS: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe