Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wenn Sie mit einem Betriebssitz in Hamm gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Ordnungsamtes, Sachgebiet Gewerberecht. Die Erlaubnis kann -auch nachträglich- mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder Auftraggeber erforderlich ist.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde
    • Ausweis oder ausländerdischer Reisepass mit Aufenthaltstitel oder EaT
    • "Bescheinigung in Steuersachen" vom Finanzamt des Wohnortes
    • Nachweis über die Zahlung der Gebühren als Vorschuss

    Je nach Einzelfall, ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    • der Antragsteller ist eine natürliche Person
    • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
    • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
    • bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
    • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
    • mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
    • Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
    • Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
    • eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.

    Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    HINWEIS: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Gebühren in Höhe von 50,00 bis 700,00 € je nach Verwaltungsaufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de