Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die o.g. Dienstleistungen können Sie direkt und einfach online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.
Folgen Sie dazu einfach dem Link unter "Onlinedienstleistungen". Dort finden Sie auch detailierte Informationen zu diesen Verwaltungsleistungen wie Beschreibung, erforderliche Unterlagen, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, Verfahrensabauf, Rechtsgrundlagen und Weiteres.
Benötigen Sie darüber hinaus noch weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen" wenden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lebenslauf
- Abschriften von Zeugnissen
- Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
- Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
- eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbeanmeldung
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
- der Antragsteller ist eine natürliche Person
- Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
- bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
- bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
- Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
- mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
- Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
- Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
- eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.
Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
HINWEIS: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Bestellung werden Kosten erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe