Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie eine Erlaubnis. Hier geht es um eine gewerbliche Tätigkeit als Versteigernde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e6fc14e7b0abdc3a3f86c6ad572fcf0f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Führungszeugnis
      Das Führungszeugnis, Belegart "0" (Null), können Sie direkt bei der Antragstellung oder in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle beantragen, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes anf
    • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
      Die Auskunft in Steuersachen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
      des Wohnortes. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte b
    • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
      über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, A
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständ
    • Personalausweis oder Nationalpass
      Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäf
    • Handelsregisterauszug
      Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind.
    • Bitte beachten Sie:
      Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    • der Antragsteller ist eine natürliche Person
    • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)
    • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung und Vereidigung: besondere Sachkunde (das heißt, überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände des normal ausgestatteten Haushaltes, wie sie typischerweise zum Zwecke der Beleihung an Pfandhäuser übergegeben werden, beispielsweise Teppiche, Pelze Schmuck, Möbel, Kunst und Hausrat)
    • bei öffentlicher Bestellung und Vereidigung für bestimmte Arten von Versteigerungen: Nachweis besonderer Kenntnisse auf jenem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragt wurde
    • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
    • mehrjährige Berufserfahrung als Versteigerer (pro Jahr Durchführung mehrerer Versteigerungen)
    • Sie müssen sich in mehrjähriger einwandfreier Ausübung des Versteigerergewerbes als besonders vertrauenswürdig erwiesen haben.
    • Gegen die Eignung als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer dürfen nicht die geringsten Bedenken bestehen. Sie müssen die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers bieten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
    • eventuell: bestimmtes Mindestalter (kann von der Behörde festgelegt werden).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 34 b Gewerbeordnung (GewO NW)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen schriftlich Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten.

    Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    HINWEIS: Zur Überprüfung der Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr beträgt 700 Euro. Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich. Bei Ablehnung oder bei Rücknahme Ihres Antrages werden bis zu drei Viertel der Antragsgebühr fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de