Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Unter einer Melderegisterauskunft versteht man die Auskunft des Bürgerbüros an Dritte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften von in Petershagen gemeldeten Personen.

    Wenn Sie diese Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verhindern wollen, müssen Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7b59c7a6500c5eb3a7bf9ee4e7957613

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
    • Vor- und Zuname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
      (Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden.)
    • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
    • bei erweiterter Melderegisterauskunft: Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen.

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:

    • für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 11,00 €
    • für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 15,00 €
    • für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen: 25,00 €
    • für örtliche Ermittlung je Betroffenen: 45,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de