Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Unter einer Melderegisterauskunft versteht man die Auskunft des Bürgerbüros an Dritte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften von in Petershagen gemeldeten Personen.
Wenn Sie diese Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verhindern wollen, müssen Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
(Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden.) - Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)
- bei erweiterter Melderegisterauskunft: Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
- für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 11,00 €
- für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 15,00 €
- für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen: 25,00 €
- für örtliche Ermittlung je Betroffenen: 45,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
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Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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