Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und WählergruppenOnline erledigen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Man unterscheidet zwischen 

    • einfacher Melderegisterauskunft und
    • erweiterter Melderegisterauskunft

    Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
    Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.

    • Familienname
    • früherer Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • letzte bekannte Anschrift

    Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

    Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3266eb5dc46a3866e8de5f7624a6d99b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Einfache Melderegisterauskunft
    • ausgefülltes Antragsformular
    Erweiterte Melderegisterauskunft
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden erhoben
    • einfache Meldregisterauskunft = 11,00 €
    • erweiterte Melderegisterauskunft = 15,00 €
    • für Auskünfte die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (z.B. Archivauskünfte) pro Betroffenen = 20,00 €
    • für örtliche Ermittlungen pro Betroffenen = 35,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschrift
    • Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
    Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de