Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Man unterscheidet zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft und
- erweiterter Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Einfache Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
Erweiterte Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Kosten
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Folgende Gebühren werden erhoben
- einfache Meldregisterauskunft = 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft = 15,00 €
- für Auskünfte die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (z.B. Archivauskünfte) pro Betroffenen = 20,00 €
- für örtliche Ermittlungen pro Betroffenen = 35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
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Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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