Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Erweiterte Meldregisterauskunft
Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Schriftliche Beantragung:
- Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
- Einen Zahlungsnachweis der Gebühr
Formulare
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Voraussetzungen
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Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
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Sofort bei Vorsprache
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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