Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen

    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Meldebehörden Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

    Melderegisterauskünfte dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien eine Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu sind i. d. R. folgende Angaben zur gesuchten Person erforderlich:

    • Familienname
    • früherer Name
    • Vornamen
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Geschlecht 
    • letzte bekannte Anschrift

    Melderegisteranfragen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn die Stelle, die die Auskunft verlangt, erklärt, dass die Daten nicht für Werbungszwecke oder zum Adresshandel genutzt werden. 

    Ausnahmen:

    1. Die betroffenen Personen hat gegenüber der Meldebehörde eine Einwilligung erteilt, dass die Daten für diesen Zweck übermittelt werden dürfen.
    2. Die anfragende Stelle erfklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person über die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten. 

    Mögliche Daten einer einfachen Melderegisterauskunft:

    • Familienname
    • Vorname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, dieses Tatsache

    Online beantragen: einfache Melderegister- auskunft

     

    Sofern Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können, kann Ihnen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet, eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Sterbedatum und -ort sowie evtl. der Staat

    Wenn eine Melderegisterauskunft auf Grund eines glaubhaft gemachten berechtigten Interesses erteilt wird, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Anfragenden unverzüglich zu unterrichten. Dieses entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde. 

    Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Inhalt: Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden. Dieses kann der Fall sein, wenn z. B. die gesuchte Person nicht in Dülmen gemeldet ist, die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder eine Auskunftssperre für dieses Person besteht. 

    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb9126d299fa19c6cda39951bb2c5ab9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Name Typ Kosten Beschreibung Einfache Melderegisterauskunft $kosten.typ 11,00 EUR Erweiterte Melderegisterauskunft $kosten.typ 15,00 EUR Hinweis: Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de