Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde zu beantragen - der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden.

    Alternativ ist bei der einfachen Melderegisterauskunft auch ein Online-Antrag möglich. 

    Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden. Folgende Daten werden übermittelt:

    Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Anschrift,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Familienstand,
    • Geschlecht,
    • Sterbetag und -ort.

    Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b986f29830c93a0889d0c8a82f82548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de