Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Meldebescheinigung
Sie können bei uns auch Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten. Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Wohnberechtigungsschein) oder für private Zwecke benötigt. Aufenthaltsbescheinigungen dienen zur Vorlage beim Standesamt oder auch bei ausländischen Botschaften.
Melderegisterauskunft
Wenn Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen oder einen guten Freund aus den Augen verloren haben und dieser früher in Waldbröl gewohnt hat, können Sie bei uns eine Melderegisterauskunft erhalten.
Die Auskunft beinhaltet Angaben über Vor-, Familiennamen und aktueller Anschrift und ist nur auf schriftlichem Wege möglich. Eine telefonische Auskunft ist ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Meldeauskunft oder wenden Sie sich formlos an:
Marktstadt Waldbröl
Bürgerbüro
Nümbrechter Straße 19
51545 Waldbröl
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen eine Übermittlungssperre eingerichtet sein kann.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Meldebescheinigung
- Ausweisdokument
Melderegisterauskunft
Angaben zur gesuchten Person:
- Vor- und Familienname
- Letzte bekannte Adresse in Waldbröl
- Wenn vorhanden Geburtsdatum u. Geburtsort oder Alter
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Hinweise für Waldbröl
- Die Verwaltungsgebühr einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €
- Die Verwaltungsgebühr einer Melderegisterauskunft beträgt 11,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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