Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es dient behördlichen Zwecken. Privatpersonen haben daher grundsätzlich nur einen Anspruch auf die Erteilung einer einfachen Meldregisterauskunft (Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift sowie sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache). Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung odes des Adresshandels zu verwenden.
Sie können die Melderegisterauskunft auch online beantragen und zahlen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Andere Auskünfte werden aber in der Regel erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin muss die Person, über die eine Melderegisterauskunft gewünscht wird, für die Meldebehörde eindeutig identifizierbar sein, d.h. dass z.B. bei Namensgleichheiten keine Auskunft erteilt wird, wenn der Anfragende z.B. das Geburtsdatum oder die Anschrift nicht nennen kann. Sie tragen daher zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen.
Elektronische Melderegisterauskunft (eMelderegisterauskunft)
Die eMelderegisterauskunft ermöglicht Behörden sowie privaten Großnutzern (z.B. Inkasso-Unternehmen, Rechtsanwälte, Banken ...) über einen einzigen Zugangspunkt den Zugriff auf Daten für die "einfache Melderegisterauskunft". Melderegisteranfragen werden so zeit- und kostensparend auf digitalem Wege nach höchsten Sicherheitsstandards abgewickelt.
Nutzungsbedingungen
Behörden müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei d-NRW registrieren lassen. Unternehmen (private Großkunden) müssen sich zur Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft bei ZEMA (zentrale einfache Melderegisterauskunft) registrieren lassen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- Angaben über die gesuchte Person (möglichst genau)
(Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum bzw. letzte bekannte Anschrift) - Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn z.B. eine Auskunft aus melderechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Gebühren je Fall:
Einfache Auskunft aus dem Melderegisteralle z. Zt. oder in den letzten 5 Jahren gemeldeten Personen (Name und Anschrift) je Betroffenen 11,00 Euro Erweiterte Melderegisterauskunft
(Name, Geb.-Datum, Geb.- Ort, Anschrift, sonstiges) je Betroffenen (nur schriftliche Anfrage möglich, Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses erforderlich) 15,00 Euro Melderegisterauskunft aus den Archivdaten und Daten deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht, z.B. durch Rückgriff auf Mikrofilmarchive
je Betroffenen (beinhaltet Einwohner, die vor 5 Jahren oder früher in Herzogenrath gelebt haben) 20,00 bzw. 40,00 Euro Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind,
je Betroffenen 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015
Stichwörter
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