Pflegeeinrichtungen
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen sowie für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Hierzu führt die Behörde regelmäßig Kontrollen durch mit dem Ziel, die Würde, die Rechte, die Interessen und die Bedürfnisse der Menschen, die in entsprechenden Einrichtungen leben oder diese nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Außerdem informiert und berät die Aufsichtsbehörde alle berechtigten Personen über die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und ist Ansprechpartnerin für Hinweise und Beschwerden über Einrichtungen nach dem WTG.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG DVO)
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herne
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Für alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. AnFöVO) nutzen Sie bitte das Antragsverfahren über die elektronische Datenbank PfaD.uia.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Die wesentlichen Ergebnisse jeder Regelprüfung werden hier veröffentlicht:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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