Pflegeeinrichtungen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Im Oktober 2014 ist das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) in Kraft getreten und hat das Verfahren für den Bau von Pflegeeinrichtungen sowie die Refinanzierung der Investitionskosten vollständig neu geregelt. Sofern Sie eine neue Einrichtung - stationär oder teilstationär - planen, sollten Sie den Kreis Gütersloh sowohl in seiner Funktion als örtlichem Sozialhilfeträger wie auch als zuständiger Behörde nach dem WTG frühzeitig in Ihre Überlegungen einbinden. Für eine entsprechende Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zum Verfahren können Sie auch dem als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellten Umsetzungsrichtlinien entnehmen, die zwischen den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Landschaftsverbänden abgestimmt wurden.
Informationen rund um das bereits vorhandene Pflegeangebot im Kreis Gütersloh und zu vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh