Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land

    Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland, die am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen sollen, ist ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

    Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

    Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

    Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.

    Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

      1. Personalausweis oder
        Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
      2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
      3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
      4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
      5. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
      6. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
      7. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
      8. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
      9. Ausländische Fahrzeugdokumente
      10. Ausländische Kennzeichenschilder - falls vorhanden -
      11. Ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
      12. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung - z.B. wenn das Fahrzeug ab Erstzulassung älter als 3 Jahre ist (älter als 1 Jahr bei Mietwagen) -
      13. a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
      14. Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC) - falls vorhanden -
      15. Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer (nur bei Fahrzeugen, die ab Erstzulassung nicht älter als 6 Monate sind oder deren Fahrleistung weniger als 6.000 km beträgt)
      16. Erfolgte die Zulassung im Ausland aufgrund nationaler ausländischer Typgenehmigung (Feld K der ausländischen Zulassungsbescheinigung) ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung nur dann erforderlich, wenn das Fahrzeug der EG-Typgenehmigung nicht mehr entspricht. Andernfalls ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich, dass das Fahrzeug der bisherigen EG-Typgenehmigung entspricht.

                   oder b.

                    Bei Einfuhr aus anderen Staaten:

                   1. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

                   2. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    34,40 € bis 74,90 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de