Vaterschaftsfeststellung
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind erst, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei einem Jugendamt oder Standesamt kostenlos beurkundet werden; die Beurkundung bei einem Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.
Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.
Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.
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- Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater hat das Kind erst dann, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
- Zu den Pflichten des Vaters gehört, seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Auch die Mutter des Kindes hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt.
- Der Vater ist außerdem verpflichtet, für den Krankenversicherungsschutz des Kindes zu sorgen, wenn das Kind nicht kostenfrei bei seiner Mutter familienversichert werden kann.
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung richtet sich bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Mutter, bei nachgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen des geborenen Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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