elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Aktivierung elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beim Stadtteilbüro abholen, ist Ihr Online-Ausweis für Sie aktiviert.

    Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen.
    Das können Sie erledigen, wenn Sie Ihren Personalausweis im Stadtteilbüro abholen oder zu einem späteren (während der Gültigkeit des Personalausweises) Zeitpunkt. Alternativ können Sie Ihre PIN auch selbst mit einem Computer oder mit einem geeigneten Smartphone setzen.

    PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

    In den Stadtteilbüros kann die elektronische Ausweisfunktion aktiviert werden. Auch die persönliche PIN lässt sich bei Bedarf im Stadtteilbüro zurücksetzen.

    Was sind (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort und wann werden sie zum Online-Ausweisen benötigt? Das erfahren Sie in diesem Tutorial.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ad101265aa77ed4efe5c60d2c104881e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtteilbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 56 / 949-300

    Fax: 0 21 56 / 949-433

    E-Mail: stadtteilbuero@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
    • Sie haben die elektronische Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freischalten lassen. (Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert)
    • Sie haben Ihre 5-stellige Transport PIN, die Sie in einem Schreiben der Bundesdruckerei zum neuen Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in eine 6-stellige persönliche Pin geändert
    • Sie verfügen über ein geeignetes Smartphone (mit NFC-Funktion) oder ein Kartenlesegerät für die Nutzung am PC
    • Sie haben die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte Software "AusweisApp2" (PC, iOS, Android) installiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 10 Minuten

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de