elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Personalausweis beantragen:
- Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
- Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
- Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Ausnahme:
Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
- Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. - Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises ist vom Verwendungszwecks abhängig und beträgt maximal 3 Monate.
- Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen können, um Ihren Personalausweis abzuholen, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die Vollmacht bezieht sich auf die Ausgabe der Unterlagen im Bürgerbüro.
Online-Ausweisfunktion:
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Den Ausweis müssen Sie zum Aktivieren mitbringen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen
- ELSTER Legitimierung für digitale Steuererklärung
Zur Aktivierung oder Sperrung der Online-Funktion wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Informationen rund um den Online-Ausweis finden Sie hier:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
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- Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen
- Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
- Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 3-4 Wochen Lieferzeit
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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- Ab Vollendung des 15. Lebensjahres und 9 Monaten kann ein Personalausweis alleine beantragt werden.
- In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr die Pflicht, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen.
Besonderheiten für unter 16 Jährige:
-
- Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein.
- Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich (Scheidungsurteil, Bescheinigung vom Jugendamt).
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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