Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in, Wohnimmobilienverwalter*in Erlaubnisse nach § 34c G
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig
- Den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.
- Den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.
- Bauvorhaben
b) Als Baubetreuer*in im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
- Das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern*innen im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter*in) will.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen?
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.
Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Wohnimmobilienverwalter*innen haben darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich "Online Services und Formulare".
Rechtsgrundlage(n)
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§ 34c Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig, beträgt 420,00 Euro bis 3.500,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen