Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer

    Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in, Wohnimmobilienverwalter*in Erlaubnisse nach § 34c G

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wer benötigt eine Erlaubnis?

    Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig

    • Den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.

    • Den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.

    • Bauvorhaben
    a) Als Bauherr*in im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbenden, Mietenden oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will.

    b) Als Baubetreuer*in im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.

    • Das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern*innen im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter*in) will.

    Wer kann eine Erlaubnis beantragen?

    Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.

    Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.


    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Buchstaben O-Z

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27341

    Fax: +49 231 50-27341

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Teamleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25001

    Fax: +49 231 50-25001

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 - Buchstaben H-N

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27346

    Fax: +49 231 50-27346

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - 32/6-3 Buchstaben A-G

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22981

    Fax: +49 231 50-22981

    E-Mail: makler@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Wohnimmobilienverwalter*innen haben darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich "Online Services und Formulare".

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 34c Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig, beträgt 420,00 Euro bis 3.500,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de