Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Erlaubnis wird auf Dauer erteilt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Vor Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Der Antragsteller hat zu diesem Zweck
- ein Führungszeugnis,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie
- eine Bescheinigung in Steuersachen.
einzureichen. Wohnimmobilienverwalter haben zudem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die die Voraussetzungen nach § 15 MaBV erfüllt.
Bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG), deren Gründung länger als sechs Monate zurückliegt, ist zusätzlich
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
- eine Bescheinigung in Steuersachen
für die Kapitalgesellschaft einzureichen.
Bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) benötigen alle Gesellschafter der Personengesellschaft bzw. des Komplementärs eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO.
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind nach Erteilung der Erlaubnis verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren weiterzubilden. Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet, sich jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
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Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler)
§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Darlehensvermittler)
§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 lit. a) GewO (Bauträger)
§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 lit. b) GewO (Baubetreuer)
§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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