Maklererlaubnis
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die Erteilung der so genannten Maklererlaubnis nach § 34c GewO ist erforderlich für die Ausübung des Gewerbes als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler, Bauträgerin oder Bauträger, Baubetreuerin oder Baubetreuer, Darlehensvermittlerin oder Darlehensvermittler und/oder als Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter.
Sie wird für eine oder mehrere natürliche Personen (im Zusammenschluss zu einer GbR) oder eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) erteilt. Die Maklererlaubnis ist für das Gebiet der Bundesrepublik unbefristet gültig, so lange sie nicht widerrufen, zurückgenommen oder für ungültig erklärt wird. Der Antrag auf Erteilung kann unmittelbar bei der Dienststelle oder über die zuständige Stadt beziehungsweise Gemeinde eingereicht werden.
Die Antragstellung ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Beizubringen sind für jede Antragstellerin/jeden Antragsteller (bei Einzelfirma oder GbR) oder für jeden Geschäftsführenden (bei einer GmbH):
- behördliches Führungszeugnis
- behördliche Gewerbezentralregisterauskunft (jeweils zu beantragen beim Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes sowie der Stadt-/Gemeindekasse
- bei einer bereits bestehenden GmbH zusätzlich noch eine Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen beim Ordnungsamt des Betriebssitzes)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Kopie des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags bzw. bei bereits vorhandener Eintragung im Handelsregister einen Auszug aus diesem
- Antragsformular (Antragsformulare sind online, bei der Dienststelle und bei den kreisangehörigen Städten/Gemeinden erhältlich)
- Im Falle der Beantragung einer Erlaubnis für die Wohnimmobilienverwaltung zusätzlich ein Nachweis der Haftpflichtversicherung im Sinne des § 15b MaBV.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf circa 4-6 Wochen nach vollständigem Antragseingang.
E-Mails senden Sie bitte an makler@rhein-sieg-kreis.de.
Daneben hat gemäß § 9 MaBV der Gewerbetreibende der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen. Zur Meldung eines neuen bzw. weiteren Vertretungsberechtigten einer juristischen Person, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist, ist der unter Downloads hinterlegte Meldevordruck zu nutzen.
Kosten
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Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der beantragten Tätigkeiten (zwischen 350,00 bis 2.500,00 Euro). Hinzu kommen die Gebühren für die bei den Städten/Gemeinden zu beantragenden Unterlagen und für die spätere Gewerbeanmeldung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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