Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und BaubetreuerOnline erledigen

    Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer gewerbsmäßig

    1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
    2. den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i a GewO, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
    3. Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer vorbereiten oder durchführen,
    4. das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 der Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten (Wohnimmobilienverwalter)

    will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_546a0fee264d72d2517081196e207235

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen zur Beantragung auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO entnehmen Sie bitte dem Antrag (Download).

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Für die Bereiche Maklerwesen, Bauträger und Baubetreuung und Wohnimmobilienvermittler ist eine Rahmengebühr in Höhe von 100,00 € bis 1.500,00 € vorgesehen. Für die übrigen Tätigkeitsbereiche (Darlehen)  beträgt die Rahmengebühr 200,00 € bis 5,000,00 €.

    Für den Kreis Euskirchen geltende Gebühren entnehmen Sie bitte dem Antrag (Download).

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de