Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i a GewO, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer vorbereiten oder durchführen,
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 der Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen zur Beantragung auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO entnehmen Sie bitte dem Antrag (Download).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Für die Bereiche Maklerwesen, Bauträger und Baubetreuung und Wohnimmobilienvermittler ist eine Rahmengebühr in Höhe von 100,00 € bis 1.500,00 € vorgesehen. Für die übrigen Tätigkeitsbereiche (Darlehen) beträgt die Rahmengebühr 200,00 € bis 5,000,00 €.
Für den Kreis Euskirchen geltende Gebühren entnehmen Sie bitte dem Antrag (Download).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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