Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer

    Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, einer Darlehensmaklertätigkeit, einer Wohnimmobilienverwaltungstätigkeit sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8eb025038b1c0b87e532c78019b78543

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Bei Antrag auf Erlaubnis zur Wohnimmobilienverwaltung:
      Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Vermögenshaftpflichtversicherung) für Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Gewerbeordnung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
      der Gemeinde, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder
    • Gesellschaftsvertrag
      sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)
    • Bitte beachten Sie:
      Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
      in dessen Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hat.
    • Auszug aus der Schuldnerkartei um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden
      Sie können den Auszug über das Vollstreckungsportal der Länder (gemäß § 882b Zivilprozessordnung) beantragen. Dieser ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang ve
    • Negativattest des Insolvenzgerichts
      derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständ
    • Führungszeugnis der Belegart 0
      Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichen 32-321/10 (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrat
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
      nach Belegart 9. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde I
    • Personalausweis oder Nationalpass
      Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme Angehörige der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*i
    • Bei juristischen Personen
      sind die oben genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnis und der Personalpapiere) beizubringen.
    • Handelsregisterauszug
      nur bei juristischen Personen

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Die Gebühren bemessen sich anhand nachfolgender Kriterien:

    Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes, sowie das Gewerbe der Wohnimmobilienverwaltung:

    Natürliche Person:

    • Keine Negativerkenntnisse 244 Euro
    • Negativerkenntnisse ohne Auswirkung 305 Euro
    • Schwerer Fall 366 Euro

    Juristische Person:

    • Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
    • Negativerkenntnisse ohne Auswirkung 366 Euro
    • Schwerer Fall 427 Euro

    Darlehensvermittlung:

    Natürlich Person:

    • Keine Negativerkenntnisse 244 Euro + wirtschaftlicher Wert (WW)
    • Negativerkenntnisse ohne Auswirkungen 305 Euro + WW
    • Schwerer Fall 366 Euro + WW

    Wirtschaftlicher Wert: Der Zeitraum bis zur Erreichung der Altersgrenze (67) x 25 Euro pro Jahr. Beispiel: 18 jähriger Antragssteller = 49 x 25 Euro = 1225 Euro

    Juristische Person:

    • Keine Negativerkenntnisse 305 Euro + WW
    • Negativerkenntnisse ohne Auswirkung 366 Euro + WW
    • Schwerer Fall 427 Euro + WW

    Wirtschaftlicher Wert: Bei juristischen Personen beträgt der wirtschaftliche Wert grundsätzlich 3350 Euro (Unterstellte Lebenszeit 67 Jahre x 50 Euro je Jahr).

    Prüfung der Zuverlässigkeit beim Wechsel eines gesetzlichen Vertreters oder beim Eintritt eines weiteren gesetzlichen Vertreters:

    • Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
    • Negativerkenntnisse ohne Auswirkung 366 Euro
    • Schwerer Fall 427 Euro

    Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde. Ebenfalls müssen Gebühren gezahlt werden, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre (§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz). Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

    Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro, die in bar oder durch Überweisung zu entrichten sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de