Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren einreichen

    Die Genehmigungsfreistellung kommt für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen in Frage, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Erhalten Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang Ihrer (voll-ständigen) Unterlagen keine Nachricht der Gemeinde, können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderungen von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 und sonstige Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie dessen Nebengebäuden und Nebenanlagen keine Baugenehmigung gemäß § 63 Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), wenn

    • Ein Bauvorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes nicht widerspricht, d.h. keine Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind,
    • die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) gesichert ist,
    • es keiner Abweichungen nach § 69 BauO NRW 2018 bedarf und
    • die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

    Die erforderlichen Bauvorlagen für das jeweilige Bauvorhaben müssen der Gemeinde schriftlich eingereicht werden. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder den Verzicht auf ein Baugenehmigungsverfahren gegenüber der Bauherrin beziehungsweise dem Bauherrn vor Ablauf der Monatsfrist schriftlich erklärt hat, darf die Bauherrin beziehungsweise der Bauherr mit der Bauausführung beginnen.

    Die Bauherrschaft kann alternativ zu diesem Freistellungsverfahren auch beantragen, dass für das Vorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Inhalt und Art der jeweils erforderlichen Antragsunterlagen sind in § 13 der Verordnung über bautechnische Prüfungen ( BauPrüfVO) geregelt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Da in diesem Verfahren keine Prüfung der Antragsunterlagen seitens der Behörde vorgeschrieben ist, wird in besonderem Maße darauf hingewiesen, dass die/der Entwurfsverfassende über die notwendige Fachkenntnis für das jeweilige Bauvorhaben und die Erstellung der Bauvorlagen verfügen muss. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Bauvorlagen liegt ausschließlich bei der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sh. "Beschreibung"

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Innerhalb eines Monats nach Eingang der "Vorlage bei der Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung" und der dazugehörenden Bauvorlagen kann die Gemeinde die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens verlangen und dies der Bauherschaft schriftlich mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für das Bearbeiten der Genehmigungsfreistellung fallen in der Regel keine Gebühren an. Gebührenpflichtig sind lediglich die vorzeitige Mitteilung der Ge-meinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat. Die Höhe dieser Gebühr beträgt jeweils 50,00 €. Vorkasse: Nein Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Einreichen der Unterlagen können Sie durch Ankreuzen auswählen, dass bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung für Ihr Bauvorhaben automatisch ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Dies spart Ihnen Zeit und Aufwand einen neuen „Antrag“ auszufüllen.

    Für diesen Fall beachten Sie bitte, dass dann weitere Unterlagen erforderlich sind (s. erforderliche Unterlagen).

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de