Allgemeiner Sozialer Dienst
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein Arbeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Goch, basierend auf den Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören u. a. :
- die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie
- die Trennungs- und Scheidungsberatung
- die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- die Einleitung und Durchführung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung gem §§ 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel:
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in der Tagesgruppe
- Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Bei Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/ Jugendlichen
- Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung)
- Mitteilung zur Vaterschaftsanerkennung (dies ist nur notwendig, sollte der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen sein)
Wichtig: Der Antrag muss von allen Sorgerechtsinhaber*innen unterschrieben werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt zu uns auf.
Zunächst wird in persönlichen Beratungsgesprächen Ihr aktueller Bedarf geklärt, um zielgerichtete Hilfen anbieten zu können.
Die pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind für verschiedene Bezirke zuständig, entscheidend ist dabei die Meldeadresse des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Die Ansprechpartner*innen finden Sie in der PDF Datei "Straßenverzeichnis Allgemeiner Sozialer Dienst".
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die ambulanten Leistungen nach § 27 ff SGB VIII bzw. nach § 41 in Verbindung mit § 27 ff SGB VIII werden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse erbracht. Wenn die Hilfe in stationärer oder teilstationärer Form geleistet wird, kommt es zu einer Erhebung von Kostenbeiträgen. Die Kostenbeitragspflichtigen Personen werden in diesen Fällen nach Leistungsbewilligung zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere interessante Informationen finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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