Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.
- Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
- Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
- Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.
- Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.
Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis
- Online ausweisen
- An Automaten ausweisen
- Automatisch Formulare ausfüllen
- Online-Behördengänge
- Barrierefreie Internetdienste nutzen
- Zutrittskontrollen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.
Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal
Besonderheiten
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 Euro
- Antragsteller über 24 Jahren 37,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
- Verlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Inneren zum neuen Personalausweis
- Einverständniserklärung Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Verlustanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises Geben Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Abholung dem Bevollmächtigten mit.
- Wiederauffindungsanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024